Die Sicherheit unserer Patienten gewährleisten wir insbesondere durch
- festgelegte Anforderungen an die Qualifikation und die Ausrüstung des Personals
- die ständige Fort- und Weiterbildung des Praxisteams umfangreiche Hygienemaßnahmen
- regelmäßige Kontrollen der medizintechnischen Ausrüstung
- die strenge Einhaltung der Datenschutzvorschriften
- regelmäßiges Notfalltraining innerhalb der Praxis
- die Anwendung überprüfter und anerkannter medizinischer Leitlinien
- verbindliche Überwachungs- und Prüftätigkeiten mit festgelegten Prüfkriterien
- die Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen
Um sicherzustellen, dass das Praxisteam über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügt, ermittelt die Praxisleitung mindestens jährlich den Qualifizierungsbedarf und legt die erforderlichen Maßnahmen in einem Schulungsplan fest. Sie umfassen sowohl die Teilnahme an Seminaren als auch Schulungen am Arbeitsplatz oder Unterweisungen durch die Praxisleitung. Ein Notfalltraining für das gesamte Praxisteam wird jährlich durchgeführt. Die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen erfolgt systematisch durch erfahrene Kolleginnen anhand der Stellenbeschreibung sowie der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen.
Die Sterilisation des eingesetzten medizinischen Instrumentariums verläuft unter standardisierten Bedingungen. Die Funktionsfähigkeit des Sterilisators wird regelmäßig überprüft. Für alle hygienerelevanten Bereiche der Praxis liegen ausführliche Hygienepläne vor. Hygieneunterweisungen aller Beschäftigten finden mindestens jährlich statt. Grundlage hierfür sind die festgelegten Hygienestandards.
Alle eingesetzten medizintechnischen Geräte und die qualitätsrelevanten Prüf- und Messmittel sind erfasst. Die erforderlichen sicherheits- und messtechnischen Kontrollen werden regelmäßig von qualifizierten externen Fachkräften durchgeführt. Darüber hinaus wird die Funktionsfähigkeit vor jeder Anwendung nach Herstellerangaben überprüft. Die Anwendung erfolgt ausschließlich durch entsprechend angeleitete und erfahrene Fachkräfte der Praxis. Das Verhalten bei Funktionsstörungen ist schriftlich geregelt.
Labormedizinische Untersuchungen werden ausschließlich von nachweislich qualifizierten Laboren mit einem umfassenden Qualitätssicherungssystem durchgeführt. Die Befundübermittlung erfolgt per Datenfernübertragung oder Ausdruck, in dringenden Fällen auch telefonisch.
Fremdbezogene Produkte werden beim Eingang der Ware und vor ihrer Einlagerung nach festgelegten Kriterien, insbesondere der einzuhaltenden Lagerungsbedingungen überprüft. Die Beschaffung erfolgt ausschließlich bei qualifizierten Lieferanten. Die Lieferanten werden mindestens einmal jährlich nach ihrer Zuverlässigkeit und Eignung bewertet. Die Bestände werden regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Fehlerhafte Produkte werden gekennzeichnet und ausgesondert, so dass ihre unbeabsichtigte Verwendung ausgeschlossen wird. Die Einhaltung der Lagerbedingungen wird durch entsprechende Kontrollen sichergestellt.
Alle Mitarbeiterinnen werden bei Aufnahme ihres Beschäftigungsverhältnisses zu absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und danach regelmäßig von der Praxisleitung über die Anforderungen des Datenschutzes belehrt. Patientenbezogene Informationen sind gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Soweit externe Fachkräfte (z.B. EDV) Zugriff auf Patientendaten haben, unterliegen auch sie der Schweigepflicht.
Für alle relevanten Abläufe der Praxis wurden Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen erstellt, die eine einheitliche Vorgehensweise sicherstellen. Der Informationsfluss innerhalb der Praxis ist schriftlich geregelt. Darüber hinaus stellen regelmäßige, protokollierte Teambesprechungen den Informationsaustausch sicher und unterstützen das frühzeitige Erkennen von Schwachstellen und Risiken. Aufgetretene Fehler werden offen angesprochen und diskutiert. Gemeinsam werden Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlerursachen erarbeitet, um eine Fehlerwiederholung zu vermeiden.
Der werktägliche Notdienst und die Betreuung unserer Patienten während des Praxisurlaubes ist über eine kollegiale Vertretung innerhalb der Ortsgemeinde Kirchen sichergestellt. Der Wochenendnotdienst wird von der Notdienstzentrale Betzdorf-Kirchen übernommen. Die Qualifikationsanforderungen an die dort beschäftigten Ärzte sind schriftlich fixiert. Entsprechende Qualifikationsnachweise werden vom Vorstand der Notdienstzentrale vor der Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses eingesehen.
Datensicherheit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxis werden bei Aufnahme ihres Beschäftigungsverhältnisses zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
Personenbezogene Daten wie Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Geburtsdatum werden von uns ausschließlich in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Datenschutzrecht erhoben und genutzt. Die Daten werden nur gespeichert, wenn sie aktiv übermittelt werden. Kontaktdaten, die im Rahmen von Anfragen angegeben werden, werden ausschließlich für die Korrespondenz verwandt.